Wirtschaftsstrafrecht

Verfehlungen im Business – manchmal mit strafrechtlichen Konsequenzen

 

Auch wenn es streng genommen kein Rechtsgebiet Wirtschaftsstrafrecht gibt, so hat sich doch seit den 90er Jahren des 20 Jahrhunderts dieser Begriff gefestigt. Er bezeichnet alle im Bereich der Wirtschaft liegenden Tatbestände des Strafrechts. Handlungen oder Unterlassungen, die unter dem Oberbegriff Wirtschaftskriminalität zusammengefasst werden, dienen dem Schutz der Wirtschaftsverfassung.

 

Ich berate und vertreten Unternehmen und Mandanten in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts.

 

Die Beratung umfasst neben aktuellen Krisensituationen auch eine vorbeugende strafrechtliche Beratung.

 

Bei Bedarf verteidige ich Sie bei Vorwürfen von Steuerdelikten und im Rahmen von Ermittlungsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen.

 

 

Typische Bereiche mit Regelungsbedarf

·         Korruption

·         Insolvenzdelikten

·         Steuerstrafrecht

·         Untreue

·         Diebstahl geistigen Eigentums

·         Zollrecht

·         Gesellschaftsrecht

·         Vertragsrech