Insolvenzrecht Darmstadt
Privatinsolvenz – Wege aus der Schuldenfalle

Wann bin ich eigentlich insolvent? Wenn Sie sich diese Frage stellen, brauchen Sie möglicherweise Hilfe. Oder haben Sie bereits den Kopf sprichwörtlich 'in den Sand gesteckt' und die eingehende Post schon länger nicht mehr geöffnet? Dann ist Ihnen sicher aufgefallen, dass damit die Probleme noch lange nicht gelöst sind. Ich helfe, Ihre finanzielle Notsituation zu erfassen und auszuwerten. Denn am Ende gibt es nur einen richtigen Weg aus den Schulden - den direkten.
Ich habe mich darauf spezialisiert, Privatpersonen auf dem Weg aus den Schulden zu begleiten. Vertrauen Sie nicht dubiosen und anonymen Anbietern, wenn es um Ihr Geld geht. Holen Sie sich fachlich kompetenten Rat beim Rechtsanwalt.
Die Tatsache, dass Ihre Ausgaben die Einnahmen übersteigen, reicht allein nicht aus, um festzustellen, ob Sie insolvent sind. Wenn Sie aber das Gefühl haben, dass Ihnen Zahlungsverpflichtungen und Schulden über den Kopf wachsen, dann sollten Sie schleunigst etwas tun. Das Ziel ist klar: Es geht darum, Sie auf dem Weg aus den Schulden mit Rat und Tat zu begleiten. Bei konsequenter Umsetzung sind Sie am Ende schuldenfrei und haben Ihr Leben um einige Sorgen erleichtert.
Es gibt viele Möglichkeiten, um Ihnen zu helfen. Und dabei ist das Kostenrisiko für Sie minimal. Welche der für Sie kostenneutralen gesetzlichen Förder- und Beratungsmaßnahmen es gibt, erkläre ich Ihnen.
Wir arbeiten partnerschaftlich mit Ihnen an der Schuldenbefreiung
Das deutsche Recht bietet Ihnen sehr gute Möglichkeiten, sich juristisch einwandfrei von den Schulden zu befreien. Ich erkläre, wie es geht. Zunächst ist gegenseitiges Vertrauen dazu die Basis. Mit meinem Know-how um die juristischen Abläufe begleite ich Sie auf dem Weg aus den Schulden mit Hilfe der Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz).
Verbraucherinsolvenz - ein Überblick
- Die Verbraucherinsolvenz (oder: Privatinsolvenz) ist ein so genanntes vereinfachtes Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO). Es wird nur angewendet für natürliche Personen (keine juristischen Personen wie Vereine, GmbH, AG oder e.G.)
- Die Verbraucherinsolvenz gilt nur für diejenigen, die nicht selbstständig arbeiten oder gearbeitet haben. Ausnahme: Die Vermögensverhältnisse sind überschaubar (weniger als 20 Gläubiger; keine Verbindlichkeiten aus Arbeitsverträgen oder gegenüber den Sozialversicherungsträgern) )
Wenn diese Voraussetzungen bei Ihnen erfüllt sind, ist das dreistufige Verbraucherinsolvenzverfahren für Sie das Richtige!
In drei Schritten schuldenfrei
Das Verbraucherinsolvenzverfahren setzt einen definierten Ablauf voraus:
Schritt 1:
Ich versuche außergerichtlich mit Ihren Gläubigern einen Vergleich zu erzielen.
Sollte dies scheitern, wird der Insolvenzantrag bei Gericht gestellt.
2.
Besteht Aussicht, dass Sie sich mit Hilfe des Gerichts doch noch mit Ihren Gläubigern einigen können, führt das Gericht ein sog. Schuldenbereinigungsplan-Verfahren durch.
An dessen Ende bei Erfolg ein gerichtlicher Vergleich steht, nach dem Sie nach spätestens 6 Jahren schuldenfrei sind.
Sollte der gerichtliche Einigungsversuch ebenfalls scheitern oder von vornherein aussichtslos sein, erfolgt die Eröffnung der Verbraucherinsolvenzverfahrens.
Schritt 3:
Am Ende der so genannten Wohlverhaltensperiode (rund sechs Jahre) und dem anschließenden Restschuldbefreiungsverfahren sind Sie in absehbarer Zeit wieder schuldenfrei.
Eidesstattliche Versicherung - Offenbarungseid
Bei vielen Schuldnern und auch in der Öffentlichkeit löst die eidesstattliche Versicherung meist Erschrecken aus. Schon 1970 wurde der alte und bekannte Begriff ‚Offenbarungseid' durch die ‚eidesstattliche Versicherung' ersetzt. Diese deutsche Sonderregelung betrifft monatlich Tausende Personen, die von den Gerichten ins Schuldnerregister eingetragen werden. Aber die eidesstattliche Versicherung kann für Schuldner auch nützlich sein. So hilft sie in der Praxis, um sich mit Gläubigern auch auf eine geringe Vergleichsquote einigen zu können. Die Praxis belegt, dass ein für den Schuldner guter Vergleich mit den Gläubigern meist nur für Schuldner möglich ist, die zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Ich betreue Mandanten im Zusammenhang mit dem Insolvenzrecht unter anderem in folgenden Bereichen:
- Privatinsolvenz
- Verbraucherinsolvenz
- Kontopfändung
- Lohnpfändung
- Sachpfändung
- Guthabenkonto
- sog. P-Konto
- Eidesstattliche Versicherung
- Offenbarungseid