Arzthaftung Darmstadt
Arzthaftung – wenn der behandelnde Arzt einen entscheidenden Fehler gemacht hat

Das Arzthaftungsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sehr schnell an Bedeutung gewonnen hat. Ein Grund dafür ist, dass viele Patienten den behandelnden Ärzten nicht mehr den Vertrauensvorschuss schenken wie noch 20 Jahren. Der moderne Patient akzeptiert es nicht kommentarlos, das Objekt des Behandlers zu sein. Er möchte aktiv an seiner Therapie teilnehmen und mitentscheiden - schließlich geht es um seine Gesundheit und sein Leben. Ein anderer Grund für die steigende Zahl von juristischen Verfahren gegen Ärzte sind die Sparbestrebungen im Gesundheitswesen. Eine optimale Versorgung und Behandlung der Patienten ist dadurch oft nicht möglich. So fallen bei Kassenpatienten bisweilen notwendige ärztliche Leistungen den Einsparungen zum Opfer. Weil die Ärzte durch die Gesundheitsreformen weniger verdienen, lassen manche von ihnen den Patienten nur noch die medizinische Hilfe zukommen, die zu ihrem Arztbudget passt.
Bei der Behandlung durch Ärzte lassen sich auch Fehler nicht ausschließen, schließlich arbeiten hier nur Menschen.
Dadurch sind immer Menschen betroffen, manchmal sogar ihr Leben. In solchen Situationen, die geprägt sind von Wut oder Verzweiflung, ist ein fundiert beratender Rechtsbeistand Stütze und Hilfe zugleich.
Wenn ein Patient massiv in seiner Gesundheit geschädigt wird, darf es kein Tabu sein, zumindest auf der finanziellen Seite einen bestmöglichen Ausgleich zu schaffen. Damit kann der Patient entweder eine andere Behandlung anstreben oder sich Hilfen leisten, die ein Leben mit dem Schaden erträglicher machen. Stichworte sind Entschädigung und Schmerzensgeld.
Dann lässt es sich leichter ertragen, dass ein möglicher Verursacher der Gesundheitsbeschädigung oft hart und abweisend reagiert oder die Schädigung gar leugnet.
Arzthaftung und Arzthaftungsrecht
Für Patienten ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn nicht sogar unmöglich, die Umstände einer fehlerhaften Behandlung zu erkennen. Meist werden die Missstände erst aufgedeckt, wenn der Patient einen Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts hinzuzieht. Wenn Sie das Gefühl haben, durch ein vermeidbares ärztliches Versagen geschädigt worden zu sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an mich. Ich helfe Ihnen und erstreite notfalls eine angemessene Entschädigung für Sie.
Ich trage meinen Teil dazu bei, Ihre Ungewissheit zu beseitigen. Ich erkläre Ihnen, wie es beruflich und familiär weitergehen kann und ich vertrete Ihre Interessen, notfalls auch vor Gericht.
Ich betreue Mandanten im Zusammenhang mit dem Medizinrecht unter anderem in folgenden Bereichen:
- Arzthaftung
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Kunstfehler
- Therapiefehler
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Personenschäden
- Gutachte